Steuerberatung
Wir sind immer auf dem aktuellen Wissensstand und kennen alle Details des Steuer- und Abgabenrechts. Für eine umfassende, ganzheitliche Beratung sind uns Ihre betrieblichen Zukunftsideen, wie auch Ihre familiäre und ganz persönliche Planung wichtig.
Wir bringen Sie ans Ziel!
Sie möchten Ihre steuerliche Situation optimieren oder benötigen unkomplizierte Hilfe bei Ihrer Steuererklärung? Unsere Experten steuern Sie mit viel Know-how und Kompetenz in eine erfolgreiche Zukunft. Profitieren Sie von einem an Ihre Erfordernisse angepassten Leistungspaket. Wir entlasten Sie von Aufgaben rund um die laufend zu führende Buchhaltung, über Lohn- und Gehaltsverrechnung bis hin zur Erstellung Ihres Jahresabschlusses.
Gut informiert in die Zukunft
Mit Planungsrechnungen unterstützen wir Sie bei Ihrer Unternehmensplanung. Wir berechnen Jahresergebnis sowie steuerliche Belastung und stellen Ihnen Entscheidungshilfen zur Verfügung. Sie können dadurch Ihre Zukunft noch besser planen und Maßnahmen für ein optimales steuerliches Ergebnis setzen.
Machen Sie den ersten Schritt in eine erfolgreiche Zukunft, wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch.
Profitieren Sie von unserer individuellen Beratung
- kontinuierliche Information über bedeutsame Neuerungen im Steuerrecht
- Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen/Überschuss-Rechnung
- Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung
Gut geplant ist halb gewonnen
- Unterstützung bei der privaten Finanz- und Vermögensplanung
- Planung von Liquidationen, Neu- und Umgründungen
- Steuerplanung und Strategieentwicklung
- Sanierungsberatung
Jahresabschluss
Die Erstellung eines Jahresabschlusses setzt umfassendes Wissen zu handels- und steuerrechtlichen Vorschriften voraus. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.
Informieren Sie sich hier ausführlich
Sie benötigen kompetente Hilfe bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses? Bei uns sind Sie richtig! Für eine ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Wir stellen Ihnen unser Know-how gerne zur Verfügung!
Unser Know-how, Ihr Vorteil
Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe!
Auf der sicheren Seite
Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben.
Steuervermeidung
Informieren Sie sich hier ausführlich
Was bedeutet Steuervermeidung?
Die Steuervermeidung – das sogenannte „Steuerschlupfloch“ – bezeichnet verschiedene Möglichkeiten, auf legalem Wege die eigene Steuerlast zu reduzieren. Wollen auch Sie Ihre Steuern optimieren und das Beste für sich herausholen? Vertrauen Sie auf unser Expertenteam: Wir sorgen für eine optimale Steuersituation und greifen auf alle legalen Mittel zurück, um Ihre Steuerlast langfristig zu verringern – vollkommen risikofrei. Unser Team freut sich auf Sie!
Welche Strafen drohen bei einer Steuerhinterziehung?
Achtung: Die Strafen für Steuerhinterziehung sind umfangreich und empfindlich, können je nach Schwere des Vergehens sogar existenzbedrohend sein. Das Finanzstrafgesetz sieht für Steuerhinterziehung den Tatbestand des Abgabenbetrugs vor. Je nach Höhe des Steuerschadens ist mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen bis zu zehn Jahren zu rechnen. Die verschwiegenen Erträge der letzten zehn Jahre müssen zudem nachversteuert werden, inklusive eines Strafzinses von jährlich 6 %.
Was bedeutet Selbstanzeige und wie funktioniert sie?
Der Prozess der Selbstanzeige ist komplex und heikel, die Rücksprache mit einem Profi oft essenziell. Denn: Wer bei der Selbstanzeige Fehler macht, verliert unwiderruflich die Möglichkeit der Straffreiheit. Generell bleibt die Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € straffrei. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Zudem wird die Verjährung auf zehn Jahre ausgedehnt. Nach dem Eingang der Selbstanzeige beim Finanzamt eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren und prüft, ob die Voraussetzungen einer straflosen Selbstanzeige gegeben sind. Ist dies der Fall, stellt sie das Strafverfahren ein, die hinterzogenen Steuern müssen natürlich nachgezahlt werden - zuzüglich 6 % Strafzinsen.
Wenn Sie Steuern hinterzogen haben und eine Selbstanzeige planen, dann raten wir auf jeden Fall dazu, einen Steuerberater zurate zu ziehen!
Wir unterstützen Sie umfassend und diskret bei diesem heiklen Thema.
Möchten Sie Ihre Steuersituation optimieren?
Kontaktieren Sie uns! Unser Team unterstützt Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten und holt das Beste für Sie heraus. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen!